Die Förderrichtlinie wird in den nächsten Tagen im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten.
Eingesehen werden kann die Verordnung auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Sport hier.
Die SPD-Abgeordnete Karin Logemann erklärt: „Durch die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist der Startschuss für die Kommunen und Vereine gefallen – ab sofort können die Fördermittel beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport beantragt werden.“
Kommunen können die Fördermittel ebenso beantragen wie Vereine, die im Landessportbund organisiert sind. Dabei werden 80 Prozent der Gesamtsumme an die Kommunen und 20 Prozent an die Vereine in Niedersachsen gehen. Durch die neue Richtlinie soll dabei insbesondere die Sanierung von Turn- und Schwimmhallen, aber auch von Sportplätzen gefördert werden. Bewerbungsschluss für die erste Förderphase ist der 31. Mai 2019.
„Sport fördert die Gesundheit und trägt entscheidend zu Integration und Teilhabe bei, so Logemann. „Voraussetzung dafür ist jedoch, dass unsere Sportanlagen in einem guten Zustand sind. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass auch Wesermarsch und Ammerland und die hiesigen Vereine von der Landesförderung profitieren werden.“