Beweggrund der Beschwerde war, dass die geplante Infrastrukturabgabe für Autos diskriminierend sei, weil sie Fahrerinnen und Fahrer aus anderen EU-Ländern anders behandle als Deutsche. Die Bundesrepublik verstoße damit gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, denn wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, hätte der Halter einen Rabatt auf die KFZ-Steuer in Höhe der Maut erhalten.
„Für die Grenzregion zwischen Deutschland und den Niederlanden ist dies ein guter Tag. Niederländische Bürgerinnen und Bürger arbeiten in Deutschland, kaufen in unseren Innenstädten ein und verbringen ihre Freizeit in Deutschland. Die Einführung einer Maut hätte sich negativ auf das Zusammenleben zwischen Deutschen und Niederländern auswirkt. Zum Glück wurde dieses Projekt nun vom EuGH gestoppt. Die Verkehrswende in Europa ist kompliziert genug, da braucht es nicht noch nationale Störfeuer. Außerdem wären die Einnahmen zu vernachlässigen gewesen, angesichts des enormen Infrastruktur-Investitionsbedarfs in Deutschland“, urteilt Tiemo Wölken.