Förderanträge nimmt der Landespräventionsrat ab sofort entgegen, zum Beispiel von Kommunen, freien Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen oder Vereinen. Gefördert werden können Personal- und Sachausgaben für lokale Koordinierungsstellen und Informationsveranstaltungen, für die Erarbeitung von Schutzkonzepten, Fortbildungen und vieles mehr. Durch die Projekte sollen insbesondere nachhaltige Präventionsmaßnahmen auf kommunaler Ebene initiiert und unterstützt werden.
Informationen und Formulare zur Förderung von Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen finden Sie hier.
Karin Logemann: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist überragend wichtig. Das gilt auch und ganz besonders in Zeiten, in denen Kinderschutz wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich ist. Damit Prävention gelingen kann, müssen staatliche und private Stellen vor Ort Hand in Hand arbeiten. Dies wollen wir fördern!
Aber es geht nicht nur um Prävention. Wenn ein schrecklicher Missbrauch erstmal ans Licht gekommen ist, muss den Kindern und Jugendlichen auf ihrem schweren Weg geholfen werden. Es ist daher ein gutes Signal, dass immer mehr Menschen in Niedersachsen die wertvolle Hilfe der psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch nehmen.“
In Niedersachsen können alle Betroffenen von Straftaten über den bundesgesetzlichen Anspruch hinaus delikt- und altersunabhängig das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Das Justizministerium stellt dies als freiwillige Leistung durch die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und durch eine Landeszuwendung an freie Träger sicher.